Ich soll nach einem Werkstattaufenthalt selbst Kosten tragen, wieso?
In bestimmten Fällen können für Sie nach einem Werkstattaufenthalt Kosten entstehen.
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn:
- der Schaden nicht unter die Versicherungsbedingungen fällt
- es sich um nicht versicherte Leistungen handelt
(z. B. Austausch höherwertiger Teile) - vertragliche Voraussetzungen nicht eingehalten wurden (z. B. Fristen oder Mitwirkungspflichten)
Bitte beachten Sie:
Eine Versicherung deckt nur die vereinbarten Risiken ab – nicht jeder Schaden wird automatisch übernommen.
Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, richtet sich nach Ihren persönlichen Versicherungsbedingungen. Diese finden Sie in Ihrem Kundenkonto im Mein Dienstrad-Portal.