Was ist ein Verschleiß?
Verschleiß ist die betriebsbedingte Abnutzung von technischen Teilen am Fahrrad oder E-Bike, die für die Sicherheit und Fahrtüchtigkeit notwendig sind und nicht durch Gewährleistung oder Garantie abgedeckt sind.
Im Rahmen der entsprechenden Service-/Versicherungspakete kann ein Austausch von notwendigen Verschleißteilen erfolgen, sofern die Funktion oder Sicherheit des Fahrrads beeinträchtigt ist.
Typische, grundsätzlich prüffähige Verschleißteile sind zum Beispiel:
- Reifen
- Bremsbeläge und Bremsscheiben
- Fahrradkette bzw. Zahnriemen
- Kassette/Zahnkranz, Ritzel, Kettenblätter
- Schalt- und Bremszüge inkl. Außenhülle
- Schaltungsröllchen
- Naben und Tretlager
- Pedale
- Griffe / Lenkerband
- Sattel
Wichtige Hinweise:
- Es besteht kein Anspruch bei rein optischen Beeinträchtigungen.
- Gewährleistung oder Herstellergarantie gehen immer vor.
- Zubehör und nicht fest verbaute Teile sind von der Verschleißleistung ausgenommen.
- Ein Anspruch auf Austausch von Akkus besteht bei einer Leistungskapazität von max. 50 %.
- Pedale, Felgen und Speichen gelten grundsätzlich nicht als klassische Verschleißteile, da sie auf eine dauerhafte Nutzung ausgelegt sind. Ein Verschleiß kann nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Felgenbremsen) vorliegen. Brüche, Risse oder Verformungen sind in der Regel als Schaden zu bewerten und werden ursachenabhängig geprüft.
- Zum Nachweis des Verschleißes kann z. B. ein Foto erforderlich sein.
- Bei Sattel, Griffe, Lenkerband ist ein Foto als Nachweis erforderlich
- Bei E-Bikes ist grundsätzlich ein Nachweis über die Laufleistung (Kilometer) erforderlich.
- Der Verschleißschutz gilt im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen, insbesondere innerhalb der dort geregelten Altersgrenzen.
- Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem vereinbarten Produkt und den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.