Habe ich Anspruch auf ein Leihrad?
Ein Ersatzfahrrad kann in bestimmten Fällen über eine ggf. enthaltene Mobilitätsgarantie (Schutzbrief) organisiert werden, wenn Ihr Dienstrad vorübergehend nicht fahrbereit ist.
Bitte beachten Sie:
- Es handelt sich um eine zeitlich und inhaltlich begrenzte Zusatzleistung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen greift
- Ob und in welchem Umfang ein Leihrad bereitgestellt wird, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab
Für eine verbindliche Klärung wenden Sie sich bitte direkt an die Schutzbrief-Hotline Ihrer Versicherung oder prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen.
Schutzbrief-Hotline:
Tel: +49 (0) 381 260 536 67
Wichtig:
Die Organisation eines Leihrads erfolgt ausschließlich über den Schutzbrief-Anbieter. Eine eigenständige Anmietung ohne vorherige Abstimmung wird in der Regel nicht übernommen.
Unabhängig davon muss der Schaden weiterhin bei der Versicherung über das Mein Dienstrad-Portal gemeldet werden und wird dort regulär bearbeitet.