Mein Dienstrad wurde durch einen Fremden beschädigt
Wenn Ihr Dienstrad durch Vandalismus beschädigt wurde, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Polizei informieren (innerhalb von 24 Stunden)
Jeder Vandalismusschaden muss innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden.
Achten Sie unbedingt darauf, dass die Rahmennummer Ihres Rades in der Anzeige enthalten ist, da diese für die weitere Bearbeitung zwingend erforderlich ist.
Wir empfehlen, die Anzeige nach Möglichkeit online über das Portal der zuständigen Polizei aufzugeben. Bei einer Online-Anzeige erhalten Sie die Anzeige bzw. eine Bestätigung häufig direkt digital und vollständig. Das erleichtert die anschließende Einreichung bei der Versicherung und kann Rückfragen oder Verzögerungen durch fehlende Unterlagen vermeiden.
2. Schaden beim Versicherer melden (innerhalb von 14 Tagen)
Melden Sie den Schaden anschließend über Ihr Portal bei der Kaskoversicherung.
- Die Schadensmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden erfolgen
- Eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass der Schaden abgelehnt oder die Leistung gekürzt wird. In diesem Fall tragen Sie die Kosten ggf. selbst.
Bitte reichen Sie die polizeiliche Anzeige anschließend im Schadenprozess bei der Versicherung ein. Eine reine Aktennummer oder Vorgangsnummer ist in der Regel nicht ausreichend, wenn daraus die erforderlichen Angaben zum beschädigten Dienstrad und insbesondere die Rahmennummer nicht hervorgehen.
Wichtig: Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden – entscheidend ist die fristgerechte Erstmeldung.
3. Weitere Schritte nach der Meldung
Nach der Schadensmeldung erhalten Sie eine Rückmeldung vom Versicherer oder von uns.
Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren Posteingang sowie Ihren Spam-Ordner.
4. Zusätzliche Empfehlung bei Vandalismus
- Fertigen Sie Fotos der beschädigten Teile an; diese können vom Versicherer zur Prüfung angefordert werden
Bitte beachten Sie:
Nicht versichert sind Schäden, welche die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen oder reine Lackschäden).