Mein Dienstrad wurde gestohlen
Wenn Ihr Dienstrad gestohlen wurde, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Diebstahl bei der Polizei melden (innerhalb von 24 Stunden)
Ein Diebstahl muss innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden.
Achten Sie darauf, dass die Rahmennummer Ihres Rades in der Anzeige enthalten ist, da diese für die weitere Bearbeitung zwingend erforderlich ist.
Wir empfehlen, die Anzeige nach Möglichkeit online über das Portal der zuständigen Polizei aufzugeben. Bei einer Online-Anzeige erhalten Sie die Anzeige bzw. eine Bestätigung häufig direkt digital und vollständig. Das erleichtert die anschließende Einreichung bei der Versicherung und kann Rückfragen oder Verzögerungen durch fehlende Unterlagen vermeiden.
2. Schaden bei der Versicherung melden (innerhalb von 14 Tagen)
Nach der Anzeige melden Sie den Diebstahl bitte wie einen Kasko-Schaden über Ihr Portal bei der Versicherung.
- Die Schadensmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden erfolgen
- Eine verspätete Meldung kann zur Ablehnung oder Kürzung der Versicherungsleistung führen
Bitte reichen Sie die polizeiliche Anzeige anschließend im Schadenprozess bei der Versicherung ein. Eine reine Aktennummer oder Vorgangsnummer ist in der Regel nicht ausreichend, wenn daraus die erforderlichen Angaben zum gestohlenen Dienstrad und insbesondere die Rahmennummer nicht hervorgehen.
3. Wie geht es danach weiter?
Nach erfolgreicher Prüfung und Entschädigung durch den Versicherer wird der bestehende Leasingvertrag beendet.
Anschließend können Sie sich ein neues Dienstrad bei einem unserer Fachhändler aussuchen.
Für das neue Fahrrad wird ein neuer Leasingvertrag abgeschlossen.