Ich habe einen Schaden gemeldet. Was passiert jetzt?
Nach Ihrer Schadenmeldung prüft die Versicherung, ob ein versichertes Ereignis vorliegt, und entscheidet über die Kostenübernahme.
Parallel dazu können Sie Ihr Dienstrad zu einem Fachhändler bringen, um den Schaden prüfen und die Reparatur vorbereiten zu lassen.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle relevanten Unterlagen vollständig bei der Versicherung eingereicht werden.
Dazu gehören insbesondere:
- aussagekräftige Fotos der beschädigten Teile
- eine Beschreibung der Schadensursache und der Funktionseinschränkung
Diese Angaben sind notwendig, damit die Versicherung Ihren Fall prüfen kann. Die Erstellung von Fotos und Unterlagen liegt in Ihrer Verantwortung.
Reparaturregelung:
• Bis 500 €: Reparatur kann umgehend ohne Kostenvoranschlag durchgeführt werden
• Über 500 €: Bitte zunächst Kostenvoranschlag einreichen und Freigabe der Versicherung abwarten
Die Versicherung prüft die Kostenübernahme unabhängig von der Summe ausschließlich anhand der vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Kostenübernahme erfolgt nur, sofern der Schaden gemäß den Versicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz umfasst ist; andernfalls tragen Sie die Kosten.
Potentielle Gewährleistungsschäden sind durch Ihren verkaufenden Fachhändler zunächst zu begutachten.
Bitte beachten Sie: Wird der Schaden nicht von der Versicherung übernommen, tragen Sie die Kosten selbst.