Wie hoch ist der Aufwand für den Arbeitgeber?
Der Aufwand für Sie als Arbeitgeber ist sehr gering!
Zwischen Arbeitgeber und Angestellten wird in einem Überlassungsvertrag die Nutzung des Fahrrads geregelt. So überträgt der Arbeitgeber die Rechte und Pflichten des Leasingvertrags auf den Angestellten. Alle für das Fahrradleasing notwendigen Verträge liefert mein-dienstrad.de, damit bleibt der Aufwand überschaubar. Individuelle Wünsche von Arbeitgebern können in den Überlassungsvertrag mit aufgenommen werden.